Allgem. Geschäftsbedingungen AGB

Folgende AGB Busmiete.ch GmbH gelten für die Busmiete ohne Fahrer

Bitte beachten: für Busmieten mit Fahrer gelten  die AGB Busmiete mit Fahrer

1. Beginn, Ende, Verlängerung oder Stornierung der Miete

Alle Mieten beginnen im Domizil der Vermietfirma und enden, wenn der Wagen dahin zurück kehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermietfirma sofort zu benachrichtigen. Wird der Mietwagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so wird dem Mieter für jeden weiteren angebrochenen Tag eine Tagesmiete zum Grundtarif in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Mietvertrages bei der Vermietfirma zu beantragen.
Stornierung: Bei Stornierungen von uns per Mail oder Post bestätigten Fahrzeugmieten gelten folgende Bedingungen:

- Bis 1 Woche (7x 24h) vorher: In jedem Fall Fr. 45.- Bearbeitungsgebühr
- Bis 3 Tage (3x 24h) vorher: 30% vom Rechnungsbetrag (max. CHF 800.-).
- Bis 1 Tag (24h) vorher: 60% vom Rechnungsbetrag (max. CHF 1000.-).
- Innerhalb 24h vor Mietbeginn: 100% des Rechnungsbetrages.


2. Berechtigung zum Führen des Mietfahrzeuges

Zum Führen des Mietfahrzeuges ist berechtigt, wer als Mieter desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist:

Siehe Führerschein-Check

Zweitfahrer sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Schäden und Probleme am Auto, welche durch allfällige Zweitfahrer verursacht werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt, sofern der Vermieter nicht über den Zweitfahrer Bescheid weiss.

Der Fahrer muss 20 Jahre alt sowie mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.

Es ist nicht gestattet, Fahrten gegen Entgelt auszuführen, den Wagen an Dritte zu vermieten oder Abschlepp- und Lernfahrten auszuführen. Ebenso ist das Führen des Mietwagens auf Renn- oder Rallye-Pisten, etc. in jeglicher Form untersagt.

Der Mieter ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen durch ihn oder eine durch ihn ermächtigte Drittperson verantwortlich und haftbar.

3. Mietwagen, Treibstoff, Rauchverbot

Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nach der Miete durch Busmiete.ch GmbH betankt, fallen wird neben den effektiven Treibstoffkosten eine Aufwandsentschädigung von CHF 25.- verrechnet.

Der Mietwagen wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühlwasser, Treibstoff und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Wasser- und Öl-Niveau sowie Pneudruck bei sehr langen Fahrten zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.

Das Mietfahrzeug ist mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

Reinigung: Wir reinigen die Fahrzeuge innen und aussen, dies ist in der Miete inkl. Außerordentliche Verschmutzungen (wie z.B. Schlamm, Abfall, Erbrochenes, Flüssigkeiten) werden dem Mieter nach Aufwand nachbelastet.

Tiere im Bus: Es ist erlaubt, Haustiere wie z.B. Hunde oder Katzen mitzuführen. Im Voraus werden jedoch Fr. 40.- für die Reinigung verrechnet. Dies läuft unter 'ausserordentlicher Reinigung’ für die Haare.

Rauchverbot: Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot!!! Widerhandlung läuft unter 'Außerordentliche Verschmutzung' und wird nach Aufwand nachbelastet.

Transportgüter: Transportvorschriften und die damit verbundene Sicherheit sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängelast usw. sind den Wagendokumenten zu entnehmen und unbedingt einzuhalten.

Fundgegenstände: Maximale Aufbewahrungsfrist des Vermieters von 30 Tagen.

4. Pflichten bei Unfall

Der Mieter/Fahrer sorgt:

  1. für die sofortige Verständigung der Busmiete.ch GmbH
         Tel. 0041 (0)61 545 95 95   und der Polizei.
  2. für die Anfertigung des Europäischen Unfallprotokolls
         (befindet sich im Bordbuch)
  3. für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall
         beteiligten Personen sowie der Zeugen.

Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermietfirma ohne Belang.

5. Versicherung

Haftpflicht
Es besteht eine Haftpflichtversicherung zur Deckung aller gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber dem Halter oder Fahrer des Mietfahrzeuges für Personen- oder Sachschäden die durch den Betrieb des Mietfahrzeuges verursacht werden. Pro Schadenfall gehen  CHF 1'000.- Selbstbehalt zu Lasten des Mieters. Bei grobfahrlässigem Verhalten des Fahrers wird dieser der Versicherung gegenüber regresspflichtig.

Voll-Kasko
Es besteht eine Kaskoversicherung zur Deckung sämtlicher Schäden (Karosserie, Chassis und Fahrzeugdiebstahl) am Mietfahrzeug. Pro Schadenfall gehen CHF 2'000.- Selbstbehalt zu Lasten des Mieters.
Verursachte Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Antenne, Sitzpolster und Innenausstattung, usw. sowie mechanische Schäden, welche auf unsachgemäße Bedienung/Benützung des Mietwagens oder auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.
In den Versicherungen nicht eingeschlossen sind Gepäck und persönliche Gegenstände des Mieters resp. der Fahrzeug-Benützer.

Insassen-Versicherung:
Jeder Insasse ist mit Insassenversicherung geschützt versichert:
Todesfall: CHF 20'000.-
Invaliditätsfall: CHF 40'000.-
Heilungskosten vereinbart

6. Selbstbehalt-Reduktion

Falls der Mieter den Selbstbehalt reduziert, sind folgende Schäden trotzdem nicht gedeckt:

Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Antenne, Sitzpolster und Innenausstattung, usw. sowie mechanische Schäden, welche auf unsachgemäße Bedienung/Benützung des Mietwagens oder auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters.

In jedem Schadenfall bleibt ein Selbstbehalt von CHF 350.- bestehen.

7. Reparaturen

Die Busmiete.ch GmbH hat einen modernen, stets gewarteten und gepflegten Fahrzeugpark. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Mietantritt zu prüfen. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll sichert diese visuelle Prüfung. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Mietwagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter/Fahrer haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Busmiete.ch GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen.

Ohne Einwilligung der Busmiete.ch GmbH dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietwagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Mieter/Fahrer die Rechnungsstellung der Reparaturfirma an die Busmiete.ch GmbH zu verlangen.

8. Pannenhilfe

Das Fahrzeug wird in gutem Zustand gehalten und regelmässigen Kontrollen unterzogen. Sollte trotzdem ein unerwarteter Defekt auftreten, so gehen sie wie folgt vor:

  1. Die Helpline 24h von Busmiete.ch GmbH informieren
         International:0041 61 545 95 95  Schweiz: 061 545 95 95
  2. Den Pannendienst (siehe Bordbuch - z.B. TCS) anrufen.

Unsere Versicherungsunterlagen für den Pannendienst und alle nötigen Angaben finden sich im Bordbuch unserer Mietbusse. Die zuständigen Mitarbeiter der Versicherung informieren Sie über das weitere Vorgehen.

9. Haftung der Vermietfirma

Die Busmiete.ch GmbH haftet weder dem Mieter/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Mietdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die Busmiete.ch GmbH für Schäden, die dem Mieter/Fahrer dadurch entstehen können, dass sich am Mietfahrzeug ein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursachen.

In jedem Fall wird alles unternommen damit der Fahrzeug-Mieter und deren Fahrgäste Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug, die Hotelübernachtung oder anderweitige Rückreise-Ersatz haben - je nach dem, was notwendig und möglich ist. Die Busmiete.ch GmbH ist für solche Schaden-Fälle versichert.

10. Vertragserfüllung

Für den Fall, dass der Mietwagen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern möglich stellt Busmiete.ch GmbH dem Mieter/Fahrer ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bereits getätigte Vorauszahlungen vom Kunden werden zurückerstattet, falls kein Ersatzfahrzeug gestellt werden kann.

Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter/Fahrer kann die Vermietfirma den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen AGB gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Münchenstein / Arlesheim/BL. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er, unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand, sich dem vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

Die obenstehenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen mit Einschluss der Gerichtsstandsvereinbarung bilden einen integrierenden Bestandteil der Abmachungen gemäss dem Mietvertrag, welcher bei der Fahrzeugübernahme vom Mieter unterzeichnet wird.

Busmiete.ch GmbH, Juli 2009

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