Allgemeine Geschäfts- und Reise-Bedingungen

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Die vorliegenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Busmiete.ch AG für Fahrten und Reisearrangements (Bus mit Fahrer von Busmiete.ch AG).

 

1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder via Internet getätigten Anmeldung durch das Reiseunternehmen entsteht zwischen Ihnen Busmiete.ch AG ein Vertragsverhältnis.

 

2. Anmeldung, Bestätigung und Zahlung

Die Bestätigung ist sofort bei Erhalt zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden. Die Zahlung hat bis spätestens 7 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen weniger als 7 Tage vor Abreise ist der Rechnungsbetrag entweder sofort zur Zahlung fällig oder vor der Fahrt bar, mit VISA-/Master-/Post-/EC-Card oder REKA-Checks zu begleichen.  

Für Firmen- und Business-Fahrten akzeptieren wir auch Bezahlung auf Rechnung nach der Fahrt.  

 

3. Buchungsänderungen, Annullationen

Änderungen und Anpassungen von bereits gebuchten Fahr-Aufträgen nehmen wir bis vor Abfahrt entgegen - kostenlos. Diese Anpassungen (z.B. Routen, Abfahrts- und Ankunftszeiten) werden wir umsetzen sofern möglich.  

Annulationen / Stornierungen werden gemäss folgenden Regelungen verrechnet: 

 

- Bis 1 Woche (7x 24h) vorher: In jedem Fall Fr. 45.- Bearbeitungsgebühr

- Danach bis 3 Tage (3x 24h) vorher: 30% vom Rechnungsbetrag.  

- Danach bis 1 Tag (24h) vorher: 60% vom Rechnungsbetrag.

- Danach innert 24h vor Mietbeginn: 100% vom Rechnungsbetrag.

 

Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen der persönlichen Mitteilung bei uns.

 

4. Preis- / Programmänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass unsere sorgfältig kalkulierten Preise erhöht werden müssen (z.B. nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, Treibstoffzuschläge, neue eingeführte staatliche Abgaben, Wechselkursänderungen usw.). Busmiete.ch AG wird Preiserhöhungen jedoch spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall, dass von uns verpflichtete Leistungsträger (Hotels, Transport usw.) aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sind, die Leistungen zu erbringen, behalten wir uns vor, andere gleichwertige Leistungen zu erbringen. In diesem Falle sind wir bemüht, Ihnen Programmänderungen so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Sofern besondere Verhältnisse es notwendig machen (z.B. schlechtes Wetter bei Passfahrten und Fährüberfahrten, Streiks, schwere Verkehrs-staus usw.), behalten wir uns das Recht auf Änderungen in den Programmen sowie beim Hotelbezug vor. Bei verspäteter Rückkehr an den Ausgangspunkt der Reise infolge der oben erwähnten besonderen Verhältnissen haften wir nicht für zusätzliche Kosten der einzelnen Reiseteilnehmer für Übernachtung, Taxifahrten usw.  

 

5. Einreise-, Zoll-, Gesundheitsvorschriften

Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Pass- und Visavorschriften und deren Mitführen selber verantwortlich.

Bei der Reiseausschreibung angegebene Pass- und Einreisevorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei Ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle Dokumente auf sich tragen.  

 

6. Reisegepäck

Je nach Art der Reise steht genügend Platz für das jeweilige Gepäck zur Verfügung. In jeder Auftrags-Bestätigung von unserer Seite werden Sie über die maximale Grösse des Gepäckgutes informiert.  

Das Gepäck wird kostenlos transportiert, jedoch müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl an Koffern oder deren Inhalt übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen eine Reisegepäckversicherung. Bitte versehen Sie Ihr Gepäck mit Name und Adresse. > Tip: Das Diebstahlrisiko auf Reisen kann bei der Hausratversicherung unter dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» versichert werden. Eine spezielle Reisegepäckversicherung vor den Ferien ist daher in der Regel überflüssig.

 

7. Rückerstattungsforderungen

Rückerstattungsforderungen sind Busmiete.ch AG innert 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich zu unterbreiten. Unsere Mitarbeiter sind jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche anzuerkennen.  

 

8. Haftung

Als Reiseveranstalter ist Busmiete.ch AG verantwortlich für die programmgerechte Durchführung der Reise, der sorgfältigen Auswahl der Leistungsträger (Transport, Restaurants, Hotels usw.) sowie der fachgerechten Vorbereitung und Ausführung der Reise. Wir können nicht verantwortlich gemacht werden für Folgen, die höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen und Verschulden des Reiseteilnehmers entstehen. Die Haftung bezieht sich in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden und ist mit der Höhe des vertraglichen Reisepreises begrenzt. Für erbrachte Leistungen von Leistungsträgern haften diese direkt, im Rahmen der geltenden gesetzlichen und internationalen Abkommen, dem Reiseteilnehmer gegenüber. Wir werden selbstverständlich bemüht sein, berechtigte Forderungen bei den Leistungsträgern geltend zu machen. Wir haften für Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen nur soweit, wie uns ein Verschulden nachgewiesen werden kann. An unseren Feriendestinationen können Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Diese Leistungen werden durch Busmiete.ch AG nur vermittelt. Für deren Erfüllung haften wir nicht. Ebenso können wir für allfällige Schädigungen nicht haftbar gemacht werden.

 

9. Annullationsschutz

Annullationskostenversicherung ist Sache von jedem Reise-Teilnehmer selber. Busmiete.ch AG bietet keine solche Versicherung an.  

 

10. Durchführung der Reise

Wenn eine Fahrt durch uns ausnahmsweise annulliert werden muss, erhalten die Teilnehmer rechtzeitig Bescheid. Der einbezahlte Betrag wird Ihnen voll zurückerstattet.

Nach Möglichkeit helfen wir Ihnen, ein gleichwertiges Programm zu finden. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 

 

11. Abbruch der Reise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen nur dann zurückerstattet, wenn sie Busmiete.ch AG nicht belastet werden.

 

12. Unterkunft

Je nach Reise organisiert Busmiete.ch AG die Unterkunft oder die Reisenden selber. Im Vorfeld der Vorbereitungen sprechen wir uns mit Ihnen diesbezüglich ab. 

Bei Reisearrangements, welche durch uns zu 100% organisiert werden, wird der Unterkunfts-Standart jeweils ausgeschrieben. 

 

13. Bordservice und Reiseleitung

Auf Wunsch führen wir Kühlschrank mit Getränk und Snacks in den Bussen. Einzelne Busse verfügen über Kaffemaschine.

Unsere Fahrer sind keine Reiseleiter und konzentrieren sich auf den Verkehr und das Lenken vom Fahrzeug. Falls Sie geführte Touren, Betreuung der Gäste während der Fahrt und Unterhaltung wünschen offerieren wir Ihnen gerne unsere Guide-, Hostess oder Reiseleitungs-Dienstleistungen.   

 

14. Abfahrtsorte/Parkplätze

Einstiegsorte gelten nach Programm, bzw. Bestätigung. 

 

15. Trinkgelder

Nicht inbegriffen in unseren Preisen sind Trinkgelder für Chauffeure, Reiseleiter, Hotel- und Restaurant-Personal. Eine nette und traditionelle Geste als Dank und Anerkennung für Dienste zu unregelmässigen Arbeitszeiten freut natürlich unsere Angestellten (... sind jedoch kein Muss). Ob Tag oder Nacht, Sonntag oder Werktag, in der Touristikbranche bemühen sich alle um das Wohl der Gäste.

 

16. Datenschutz

Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes ange-wandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Firma speichert keine Daten von Kreditkarten. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden.
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17. Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Busmiete.ch AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Busmiete.ch AG wird ausschliesslich das Bezirksgericht Arlesheim vereinbart.

 

Busmiete.ch AG, August 2014