Was ist ein Fähigkeitsausweis der CZV?
Nur Pflicht für Berufsfahrer!
Kurz zusammengefasst: Berufsfahrer der Kat. D und D1 für Fahrzeuge über 8+1 Plätzen müssen innerhalb von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildungkurse der CZV ausweisen. CZV steht für Chauffeurzulassungsverordnung. Dieser Fähigkeitsausweis bestätigt die Absolvierung dieser Kurse. Dieses Gesetz ist per 1. September 2013 in Kraft getreten. Dieser Nachweis erlaubt die gewerbliche Personenbeförderung.
Via cambus.ch ist der Fähigkeitsausweis online bestellbar, sofern man alle Kurse besucht und den Führerausweis der Kategorie D1 / D vor dem 1. September 2009 gemacht hat. CZV Kurse werden von verschiedenen Anbietern in der gesamten Schweiz durchgeführt.
Sollte der Führerausweis der Kategorie D1 / D und C1 / C nach dem 1. September 2009 bestanden worden sein, muss eine 5-teilige CZV Prüfung abgelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit eine reduzierte CZV Prüfung (1x mündlich, 1x praktisch) abzulegen, sollte man bereits einen gültigen Fähigkeitsausweis für den Güter- oder Personenverkehr besitzen.
Wenn Sie privat und/oder nicht gewerblich mit unseren Bussen fahren brauchen Sie keinen Fähigkeitsausweis. Für gewerbemässige Fahrten ist dieser Ausweis jedoch zwingend nötig.
Link: Detailierte gesetzliche Grundlagen über das Fahren von Kleinbussen ohne Fähigkeitsausweis.